FAQ

FAQ Kauf

  • Wer bezahlt bei einem Verkauf die Maklergebühr?
  • Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?
  • Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
  • Welche Unterlagen werden für einen Verkauf benötigt?
  • Was passiert nachdem ich einen Vermarktungsauftrag gegeben habe?
Seit Dezember 2020 wird in der Regel die Maklerprovision bei einem Verkauf zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, so dass auf beide Parteien 3% des Kaupreises zzgl. Mehrwertsteuer zukommen. Zudem ist auch eine Innenprovision möglich.
Gerne beraten wir Sie individuell über diese verschiedenen Möglichkeiten.

Zu den Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Hessen gehören in der Regel:

  1. Ggf. eine Maklercourtage. Diese wird seit Dezember 2020 in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, so dass auf beide Parteien 3% des Kaupreises zzgl. Mehrwertsteuer zukommen.
  2. Notargebühren, ca. 1% des Kaufpreises
  3. Grunderwerbssteuer, derzeit 6,0% des Kaufpreises
  4. Gebühren für Eintragung in Grundbuch
  5. Evtl. Nebenkosten für ein Darlehen

Man sollte insgesamt mit ca. 15% des Kaufpreises an Erwerbsnebenkosten rechnen.

Die Grunderwerbssteuer in Hessen beträgt derzeit 6,0% des Kaufpreises.
Dies ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine Kapitalanlage verkaufen. Gerne stellen wir Ihnen unser Merkblatt zur Verfügung welche Unterlagen Sie benötigen. Bitte rufen Sie uns hierzu an oder schreiben eine kurze Nachricht.
Zunächst erstellen wir in Rücksprache mit Ihnen ein Exposé und starten dann die Vermarktung. Nach Absprache veröffentlichen wir das Objekt in den gängigen Immobilienportalen, auf unserer Homepage und schicken es direkt an die vorgemerkten Kunden. Wir bearbeiten die Anfragen und führen die Besichtigungen durch bis ein passender Käufer gefunden wurde. Wir begleiten den Käufer und Sie bis zur notariellen Beurkundung und kümmern uns natürlich auch um die Übergabe.

FAQ Miete

  • Wer bezahlt bei einer Vermietung die Maklergebühr?
  • Was gehört zu dem Leistungspaket bei einer Vermietung?
  • Welche Unterlagen werden für eine Vermietung benötigt?
  • Was passiert nachdem ich einen Vermarktungsauftrag gegeben habe?
Seit dem 1.Juni 2015 gilt das sog. Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern. Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Beauftragen Sie als Vermieter uns Ihre Immobilie zu vermieten, beträgt unsere Courtage für Sie 1 Monatsmiete (kalt) zzgl. der MwSt.

Gerne sind wir für Sie als Eigentümer für 1 Monatsmiete (kalt zzgl. der MwSt.) tätig. Zu unserem Leistungspaket gehören:

  1. Beratung und Objektaufnahme
  2. Erstellung professioneller Fotos & Exposé
  3. Veröffentlichung im Internet und Versand an vorgemerkte Kunden
  4. Bearbeitung aller Anfragen
  5. Durchführung von Besichtigungsterminen
  6. Vorauswahl und Bonitätsprüfung
  7. Vorbereitung Mietvertrag

Weitere Leistungen gerne auf Anfrage.

Für die Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses benötigen wir Angaben zur Größe, den Energieausweis und ggf. die letzte Nebenkostenabrechnung.
Zunächst erstellen wir in Rücksprache mit Ihnen ein Exposé und starten dann die Vermarktung. Nach Absprache veröffentlichen wir das Objekt in den gängigen Immobilienportalen, auf unserer Homepage und schicken es direkt an die vorgemerkten Kunden, wie auch spezielle Personalabteilungen und Relocation Ansprechpartner. Wir bearbeiten die Anfragen und führen die Besichtigungen durch bis ein passender Mieter gefunden wurde. Danach erstellen wir einen Mietvertrag.