Seit Dezember 2020 wird in der Regel die Maklerprovision bei einem Verkauf zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, so dass auf beide Parteien 3% des Kaupreises zzgl. Mehrwertsteuer zukommen. Zudem ist auch eine Innenprovision möglich.
Gerne beraten wir Sie individuell über diese verschiedenen Möglichkeiten.
Zu den Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Hessen gehören in der Regel:
- Ggf. eine Maklercourtage. Diese wird seit Dezember 2020 in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, so dass auf beide Parteien 3% des Kaupreises zzgl. Mehrwertsteuer zukommen.
- Notargebühren, ca. 1% des Kaufpreises
- Grunderwerbssteuer, derzeit 6,0% des Kaufpreises
- Gebühren für Eintragung in Grundbuch
- Evtl. Nebenkosten für ein Darlehen
Man sollte insgesamt mit ca. 15% des Kaufpreises an Erwerbsnebenkosten rechnen.
Die Grunderwerbssteuer in Hessen beträgt derzeit 6,0% des Kaufpreises.
Dies ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine Kapitalanlage verkaufen. Gerne stellen wir Ihnen unser Merkblatt zur Verfügung welche Unterlagen Sie benötigen. Bitte rufen Sie uns hierzu an oder schreiben eine kurze Nachricht.
Zunächst erstellen wir in Rücksprache mit Ihnen ein Exposé und starten dann die Vermarktung. Nach Absprache veröffentlichen wir das Objekt in den gängigen Immobilienportalen, auf unserer Homepage und schicken es direkt an die vorgemerkten Kunden. Wir bearbeiten die Anfragen und führen die Besichtigungen durch bis ein passender Käufer gefunden wurde. Wir begleiten den Käufer und Sie bis zur notariellen Beurkundung und kümmern uns natürlich auch um die Übergabe.